Der Polizeieinsatz im Meuchefitzer Gasthof zur Beschlagnahme eines Transparentes könnte ohne rechtliche Grundlage gewesen sein. Das jedenfalls legt eine Einschätzung der niedersächsischen Landesregierung nahe. In Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen im niedersächsischen Landtag hat die Regierung kürzlich deutlich gemacht, dass nach gegenwärtiger Rechtslage die YPG und YPJ nicht als Teil der PKK betrachtet werden.
Genau das war aber die rechtliche Grundlage, mit der die Durchsuchung im Meuchefitzer Gasthof im Februar begründet worden war und die auch im Durchsuchungsbefehl stand – mithilfe der syrischen Partei PYD, deren militärischer Arm die Milizen sind. Dort hatte es geheißen, die PYD sei eine „unselbständige Teilorganisation“ der in Deutschland ebenfalls verbotenen Kurdischen Arbeiterpartei, weshalb dann auch YPG und YPJ unter das entsprechende Verbot fallen würden.
In einer Presseerklärung haben die Grünen im Landtag die Vermutung ausgesprochen, bei der Durchsuchung handle es sich um ein „Zugeständnis“ an die türkische Regierung, die Polizei habe „als verlängerter Arm des Despoten Erdogan“ gehandelt. Im „Klartext“ heiße dies, so die Grünen weiter: „80 Einsatzkräfte kamen, um ein legales Transparent abzuhängen“. Darüber berichtete unter anderem die Elbe-Jeetzel-Zeitung.