Hitzacker – Verfahren Eingestellt

Ein Jahr nach dem Konzert vor dem Haus eines Staatsschützers in Hitzacker erweisen sich die Tatvorwürfe gegen die Musiker*innen als unhaltbar.
Die Aktivist*innen fordern eine öffentliche Entschuldigung des Innenministers.

An Pfingsten vor zwei Jahren berichteten sämtliche Medien, von Fokus bis FAZ, wie vermummte Linksautonome angeblich das Haus eines Polizeibeamten erstürmt und seine Familie bedroht hätten. Bebildert waren diese Berichte mit Symbolbildern vermummter und Steine schmeißender „Chaoten“. Politiker wie der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius und Horst Seehofer forderten harte Strafen für die Chaoten.
 

Audio 13:17 min, 30 MB, mp3
Der Polizeiüberfall von Hitzacker. Hier zum dritten Mal. Damit das nicht so schnell wieder vergessen wird.
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Viel Aufregung um ein Straßenkonzert
Bundesinnenminister Seehofer twitterte: „Wenn nun aber Polizeibeamte und ihre Familien zu Hause angegriffen werden ist eine neue Dimension von Gewalt erreicht. Menschen, die Gewalt gegen Polizisten und ihre Familien verüben, sind keine Aktivisten, sondern Straftäter.“
Was war geschehen? Etwa 50 Personen sangen drei Lieder vor dem Haus des Staatsschutzbeamten Hupp, der seit Jahrzehnten die Umweltaktivist*innen im Wendland durch aggressives Auftreten, Observationen und Hausbesuche einschüchterte. Die Musiker*innen wurden unmittelbar nach ihrem Konzert von einer behelmten und bewaffneten Polizeieinheit zu Boden geprügelt, teilweise mit Kabelbindern gefesselt und bis in die Morgenstunden in einem Polizeikessel festgehalten. Gegen alle Festgenommenen wurde u.a. wegen Landfriedensbruch, Hausfriedensbruch und Nötigung ermittelt – begleitet von einem medialen Echo, das auf ungeprüften und überzeichneten Polizeimeldungen beruhte und das Konzert zu einem Schreckensszenario stilisierte.
Die zur Unrecht beschuldigte Sabine F. meint dazu: „Statt polizeiliche Pressemitteilungen kritisch zu hinterfragen, machen sich die Medien zu Handlangern einer Polizei, die das Grundgesetz mit Füßen tritt.“

Einstellung der Verfahren durch die Staatsanswaltschaft
Ein Jahr nach den Ereignissen ist aus den Akten der Staatsanwaltschaft zu entnehmen, dass sämtliche Vorwürfe gegen die Aktivist*innen haltlos sind. So stellte die Staatsanwaltschaft fest, dass „der Tatbestand des Hausfriedensbruches nicht durchgreift, weil das Grundstück der Familie Hupp frei zugänglich war“.
Weiter heißt es im Bericht der Staatsanwaltschaft „Die lauten Tackerschläge (33 Tackernadeln) beim Anbringen der Wimpel an den Carport stellen letztlich keine Gewalttätigkeit gegen Sachen oder eine Bedrohung von Menschen mit einer Gewalttätigkeit im Sinne des § 125 Abs. 1 StGB (Landfriedensbruch) dar.“
Zum Vorwurf der Nötigung heißt es: „Ein hinreichender Tatverdacht für eine versuchte Nötigung lässt sich ebenfalls nicht begründen, weil nicht auszuschließen ist, dass es sich bei der Aktion „lediglich“ um eine Protestaktion beziehungsweise „Retourkutsche“ gegen eine unter Mitwirkung von PHK Hupp ausgebrachte polizeiliche Maßnahme, nämlich die Beschlagnahme eines YPJ/YPG-Banners in Meuchefitz am 20.02.2018 handelte. Hierfür spricht, so die Staatsanwaltschaft „insbesondere das Anbringen von YPG/YPJ-Wimpeln am Carport/im Vorgarten PHK Hupps und die Parole „Hupp, Hupp, Hurra!“. Abschließend heißt es, dass „der geschädigte Polizeibeamte Hupp oder seine Familie durch die Aktion jedoch nicht zu einem bestimmten Tun, Dulden oder Unterlassen genötigt werden sollten.“
Nach dieser Einschätzung der Staatsanwaltschaft ist für Sabine und anderen Aktivist*innen klar, „wir fordern eine öffentliche Entschuldigung des Innenministers. Erst hat uns die Polizei verprügelt und dann wurden wir auch noch von Politikern und Medien verleumdet.“

Zur Vorgeschichte
Schon bei der von der Staatsanwaltschaft erwähnten Polizeimaßnahme wurde versucht die linke Szene im Landkreis zu kriminalisieren. Im Februar 2018 wurde ein Banner, dass am Gasthof in Meuchefitz angebracht war („Afrin halte durch!“ zur Zeit der türkischen Angriffe auf kurdische Siedlungsgebiete) von einer teilweise mit Maschinengewehren bewaffneten Hundertschaft beschlagnahmt. Dabei wurde ein 129a-Verfahren gegen eine im Gasthof gemeldete Person eingeleitet. Mit Hilfe dieses Paragraphens erhält die Polizei besonders weitreichende Befugnisse für die Verletzung der Privatsphäre der betroffenen Person und deren Umfeld. Auch dieses Verfahren wurde bereits vor längerer Zeit eingestellt.

Schluss mit Polizeigewalt
Im Kontrast zu diesen Sachverhalten fährt die Polizei in diesem Jahr zur kulturellen Landpartie überzogen repressive Maßnahmen auf. So bewegen sich ständig zahlreiche Polizeikonvois durch den Landkreis und kontrollieren scheinbar willkürlich Personen und Fahrzeuge. Insbesondere rund um den Gasthof Meuchefitz ist die Polizeipräsenz besonders hoch. Auch hier berichtet die lokale Elbe-Jeetzel-Zeitung von den schrecklichen Gewalttaten, die in den letzten Jahren vorgefallen sein sollen, und legitimiert damit einmal mehr ein vollkommen unangemessenes und absurdes Polizeiaufgebot. All dies passiert, ohne dass es auch nur den Anschein eines Verdachts gibt.
Die Lächerlichkeit des polizeilichen Vorgehens zeigt sich aktuell, wie auch in der Akte der Staatanwaltschaft, aus der es in nächster Zeit weitere pikante Veröffentlichungen geben wird.
Für Sabine wirft das repressive Vorgehen eine grundsätzlich Frage auf: „Welche Demokratie wollen sie eigentlich schützen, wenn unliebsame politische Meinungsäußerungen einfach mit stumpfer Polizeigewalt unterdrückt werden?“


Pressespiegel: http://rak-treffen.de/2018/05/22/pressespiegel-zur-musikalischen-kundgebung-am-18-5-2018/