Im August 2017 wurde Indymedia linksunten vom Bundesinnenministerium verboten. Um das Presserecht auszuhebeln, nutzte das Innenministerium das Vereinsrecht. Kurzerhand erklärten sie einige ihnen bekannte Freiburger Autonome zu Mitgliedern eines Vereins „Indymedia linksunten” und das Autonome Zentrum KTS Freiburg zum „Vereinsheim“.
Das bei den Durchsuchungen aufgefundene Geld wurde als „Vereinsvermögen“ deklariert und beschlagnahmt. Einschließlich der beschlagnahmten Technik beläuft
sich der materielle Schaden auf etwa 80.000 Euro.
Eigentlich müsste anhand des Beispiels Indymedia linksunten über die Bedeutung linksradikaler Medien diskutiert werden. Über gezielte Verfassungsschutzhetze im Vorfeld des Verbots und über den Fallout des G20-Gipfels in Hamburg. Über den Aufstieg der rechtsradikalen AfD und einen deutschen Wahlkampf im Herbst 2017. Stattdessen wird der Fall als Folge eines Verwaltungsakts des Bundesinnenministeriums vor dem
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt.
Wir berichten von den Razzien und vom juristischen Vorgehen gegen Verbot und Zensur. Von der Zusammenarbeit zwischen Polizei und Geheimdiesten, von Denunziation und Verrat. Außerdem werfen wir einen historischen Blick auf die Repression gegen die Zeitschrift radikal, denn Indymedia ist nicht das erste Beispiel von Zensur gegen linksradikale Medien in der jüngeren Vergangenheit. Und wir wollen mit einem Rückblick auf das Projekt linksunten über Notwendigkeit, Möglichkeiten und Grenzen linksradikaler Medienarbeit diskutieren.
Am 11. Februar um 19 Uhr im Gasthof Meuchefitz