Die Akten des wegen Nazi-Schmierereien in Salzwedel verurteilten 24-Jährigen liegen trotz Revision noch beim Landgericht Stendal.
Salzwedel/Stendal l Im Oktober 2015 hatte das Salzwedeler Amtsgericht den Angeklagten noch aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Doch weil die Staatsanwaltschaft das Urteil nicht akzeptieren wollte, musste sich ein 24-Jähriger im Mai in der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Stendal erneut dem Vorwurf stellen, in der Nacht zum 3. Oktober 2013 die Salzwedeler Innenstadt mit Nazi-Parolen beschmiert zu haben.Landgericht kassiert Urteil des Amtsgerichts
Das Landgericht in Stendal unter Vorsitz von Richter Gundolf Rüge kassierte allerdings den Freispruch und verurteilte den Mann zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung sowie einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro. Diese muss der Mann an die Landeskasse bezahlen.
Doch der Anwalt des Beschuldigten legte drei Tage nach dem Urteil Revision ein. Damit wird der Fall an das Oberlandesgericht Naumburg übergeben, das über die Revision entscheiden muss.
Doch soweit ist es noch lange nicht. Denn die Prozessakten liegen noch beim Stendaler Landgericht, weil das schriftliche Urteil erst am 20. Juni an die Geschäftsstelle des Landgerichts geschickt wurde. Das heißt, der Verteidiger hat noch bis zum 21. Juli Zeit, die Begründung für die Revision abzuliefern. Erst wenn diese vorliegt, das kann auch vor dem spätesten Termin sein, gehen die Akten nach Naumburg, sagte Michael Steenbuck, Pressesprecher des Stendaler Landgerichts, auf Anfrage der Volksstimme.
Zeugen werden nicht vernommen
Bei der Revision handelt es sich um ein Rechtsmittel, das grundsätzlich gegen Urteile der zweiten Instanz erhoben wird. Die Revision hat zum einen eine aufschiebende Wirkung zur Folge. Das heißt, das Urteil wird zunächst nicht wirksam. Die Revision ist – im Gegensatz zur Berufung – keine zweite Tatsacheninstanz.
Denn im Zuge der Revision wird das Urteil nur auf Verfahrens- und Rechtsfehler hin überprüft. Es müssen also keine weiteren Zeugen gehört werden.
Das Schöffengericht war aufgrund mehrerer Indizien zu der Überzeugung gekommen, dass der Angeklagte die Innenstadt von Salzwedel im Oktober 2013 mit vielen Dutzend Hakenkreuzen und Nazi-Parolen überzogen hatte. Die Tat hatte bundesweit Aufsehen erregt, auch in den „heute“-Nachrichten war darüber berichtet worden. Die Anklage der Staatsanwaltschaft lautete auf das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sowie Sachbeschädigung.
Von Arno Zähringer
gefunden: 04.07.2016 http://www.volksstimme.de/lokal/salzwedel/nazi-schmierereien-akten-liegen-noch-in-stendal