Lass die Sonne in dein Herz!

Hände weg von Antifa-Symbolen – Weg mit dem Verbot der PKK!

Prozess am 9. März 2020 in Lüneburg

Am
24. März 2018 wurde im Anschluss an die Demonstration „Frieden für
Afrin“ in Lüneburg eine Antifa-Enternasyonal-Fahne durch die
Polizei beschlagnahmt. Der Träger der Fahne wurde schon während der
Demonstration mehrmals von Polizeibeamten gefilmt. Als Grund für die
Beschlagnahme nannten die eingesetzten Polizeibeamten, dass die Fahne
„verboten“ und das Zeigen dieser Fahne ein Verstoß gegen das
Vereinsgesetz sei. Außerdem gab der Einsatzleiter an, dass dies auf
Anordnung der Lüneburger Staatsanwaltschaft geschehen würde.
Hintergrund war ein mittlerweile eingestelltes Ermittlungsverfahren
gegen ein Mitglied der Antifaschistischen Aktion Lüneburg / Uelzen
in ähnlicher Angelegenheit (Abbildung des Symbols auf der
Internetseite der Gruppe).

In Lüneburg wurde vor und nach dem 24. März 2018 seitens der Polizei oder Staatsanwaltschaft nichts weiter gegen Antifa-Enternasyonal-Fahnen unternommen. Mehrmals wurden seitdem die Fahnen auf Demonstrationen mitgeführt und gezeigt.

Am Montag, 9. März 2020 findet nun die Hauptverhandlung vor dem Lüneburger Amtsgericht statt. Hier soll ein Präzedenzfall geschaffen werden, um ein Antifa-Symbol zu verbieten. Und hier ist deshalb Solidarität gefragt.

Unbedingter Verfolgungswille:

Die
Staatsanwaltschaft Lüneburg führt bis heute das Verfahren.
Tatvorwurf ist eine angebliche „Zuwiderhandlung gegen Verbote nach
dem Vereinsgesetz“. Im April und im Oktober 2018 sowie nochmals im
Januar 2019 bot sie die Einstellung des Ermittlungsverfahren an, mit
der Bedingung, dass auf Rückgabe der sichergestellten Fahne
verzichtet wird. Im Mai 2019 folgte dann ein Strafbefehl des
Amtsgerichts. Da darauf nicht eingegangen worden ist bzw. Widerspruch
eingelegt wurde, wird am 9. März 2020 vor dem Amtsgericht Lüneburg
nun der Prozess gegen den Träger der Fahne stattfinden.

Das
Ermittlungsverfahren und Anklage wird damit begründet, dass die
Antifa-Enternasyonal-Fahne ein abgewandeltes Symbol der
Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) bzw. der Gemeinschaft der
Gesellschaften Kurdistans (KCK) darstellen würde. Beide
Organisationen sind in der BRD mit einem Betätigungsverbot belegt.

Die
inkriminierte Fahne zeigt auf grünem Grund ein Antifa-Logo mit der
türkischen Beschriftung „Antifa Enternasyonal“, welches durch
gelbe Sonnenstrahlen eingefasst ist. Die Staatsanwaltschaft
interpretiert die Antifa-Fahne falsch und behauptet, dass das
Antifa-Symbol den Kern einer Sonne und einen roten Stern überdecken
würde. Nach Meinung der Staatsanwaltschaft kann die Verbindung des
Hintergrundes mit dem Antifa-Enternasyonal-Logo nur bedeuten, dass
durch die Fahne die Antifa die Anliegen der PKK unterstütze.

In
einem Beschluss des Landgerichts Lüneburg zu einer Beschwerde gegen
die Beschlagnahme der Fahne durch das Amtsgerichts Lüneburg, wird
dem Träger der Fahne und der Antifa nicht nur die Unterstützung der
PKK vorgeworfen, sondern die Verwendung der Fahne sei sogar Werbung
für die PKK und ihrer Unterorganisationen.

Auch
das Lüneburger Landgericht will ein verbotenes Symbol sehen. In
ihrem Beschluss versteigt sich dann das Landgericht Lüneburg in die
sehr krude These, dass das vollständige Überdecken des Roten
Sternes in der originären KCK-Fahne durch das
Antifa-Enternasyonal-Logo, wegen des verbleibenden Hintergrundes
genauso zu werten sei wie eine nicht vollständige Überdeckung eines
Hakenkreuzes.

Um
die Verfolgung und ein Verbot der Fahne zu fortzuführen bzw. zu
erreichen, wird durch Staatsanwaltschaft und Gericht eine eigene
Begründung konstruiert. Sie behaupten eine Übereinstimmung mit
wesentlichen Vergleichspunkten des verbotenen Originalkennzeichens
der KCK. Dabei geht es den Verfolgungsbehörden darum, die
Antifa-Enternasyonal-Fahne als ein symbolträchtiges Kennzeichen zu
deuten, welches dazu diene, das Verbot der PKK zu unterlaufen und den
Anschein einer ungehinderten Vereinsbetätigung zu erwecken. Dieser
Gefahr sei vorzubeugen und dafür dürfe der Ähnlichkeitsbegriff
großzügiger ausgelegt werden. Ignoriert wird dabei, dass das Symbol
bzw. die Fahne nicht in die Bergen Kurdistans entstanden ist, sondern
aus der internationalistischen, antifaschistischen Bewegung
Deutschlands.

Es
wurde sich dazu entschlossen, die Einstellungsangebote der
Staatsanwaltschaft, mit dem Verzicht auf Herausgabe der Fahne, nicht
anzunehmen. Das Ermittlungsverfahren beruht auf bloßen Vermutungen
und einer Hypothese des Staatsanwalts. Die Fahne wird seit Jahren in
der BRD verwendet, sie ist frei verkäuflich, ist nicht in den Listen
des Innenministeriums der verbotenen Symbole aufgeführt und ein
Verbot ist nicht bekannt. Vielmehr ist die Staatsanwaltschaft
Lüneburg für ihren Verfolgungseifer gegen die kurdische
Freiheitsbewegung berüchtigt und versucht die deutsche
Verbotspolitik mit ihren Repressionsmaßnahmen noch weiter
auszudehnen. Ein weiteres Symbol soll offenbar verboten werden.

Nachdem
fast sämtliche Symbole der kurdischen Freiheitsbewegung verboten
wurden, nimmt die Staatsanwaltschaft sich jetzt eins der
antifaschistischen Bewegung vor. Die grüne Fahne mit dem Antifa Logo
soll verboten werden, weil es für eine antifaschistische Bewegung
steht, die internationalistisch, feministisch, ökologisch,
antikapitalistisch und solidarisch ist. Die eine Perspektive
formuliert hat, die sich am Schwur von Buchenwald orientiert und eine
Welt des Friedens und der Freiheit zum Ziel hat.

Schluss mit Kriminalisierung der kurdischen Freiheitsbewegung!

1993
wurde in Deutschland das Betätigungsverbot gegen die PKK verhängt.
Es folgte eine Welle der Kriminalisierung gegen Kurd*innen mit
Ausgrenzung aus dem sozialen und politischen Leben. Aktuell befinden
sich, legitimiert durch den Paragraphen 129b (StGB), mehrere
kurdische Aktivisten, deren Engagement ausschließlich einer
friedlichen Lösung der kurdischen Frage und der Etablierung einer
Demokratiekultur galt, als politische Gefangene in deutschen
Haftanstalten. Die Kriminalisierung von Kurd*innen in Deutschland
wird weiter fortgesetzt. Durchsuchungen von Privatwohnungen,
Vereinen, Beschlagnahmungen und Inhaftierungen waren und sind immer
wieder an der Tagesordnung. Zuletzt im März 2016 wurden zudem
weitere Symbole der kurdischen Freiheitsbewegung verboten. Darunter
die Symbole der YPJ/YPG und Fahnen mit dem Konterfei des in der
Türkei inhaftierten Vorsitzenden der PKK, Abdullah Öcalan.

Mit
den Verboten von Symbolen kurdischer Organisationen, wie der YPJ und
YPG aus Syrien, wird einerseits weiterhin das Erdogan-Regime als
Steigbügelhalter des dschihadistischen Terrors im Mittleren Osten
hofiert und andererseits die entschiedensten Kämpfer*innen gegen den
IS-Terror kriminalisiert. Mit den Verboten der Symbole besonders der
YPJ/YPG und PYD folgt die Bundesregierung der Sichtweise Ankaras,
wonach es sich bei diesen Organisationen um „terroristische
Vereinigungen“ handelt.

Das
Verbot der PKK, als rein politische Entscheidung ungerechtfertigt
ausgesprochen, ist längst hinfällig. Denn es kann keinerlei
Legitimation dafür geben, die stärkste Akteurin im Kampf gegen den
barbarischen Daesh – den sogenannten „Islamischen Staat – und somit
wichtigsten Stabilitätsfaktor in der von Konfliktlinien gezeichneten
Region des Mittleren Ostens, die PKK, des Terrorismus zu bezichtigen.
Die Kurd*innen bilden ein solides Fundament für nachhaltige
Veränderungen in der Region sowie eine demokratisch-pluralistische
Gesellschaft jenseits von nationalistischen, patriarchalen und
religiös-fundamentalistischen Vorstellungen. Es gilt, diese
demokratischen Strukturen und Erfahrungswerte auszubauen und
fortschrittliche Kräfte zu stärken.

Die
kurdische Freiheitsbewegung hat sich zu einer immer größer
werdenden Alternative zu den Regimen von Erdogan in der Türkei,
Assad in Syrien, den korrupten Machthabern in Bagdad oder den
islamistischen Terroristen des IS entwickelt. Sie steht wie keine
andere Bewegung für Demokratie, Frauenrechte, Ökologie und Frieden.

Die
Verbote zeigen: Die deutsche Regierung hat Angst vor den Ideen der
kurdischen Bewegung. Rätebewegung, Frauenbefreiung und kollektive
Wirtschaft, Verständigung aller Unterdrückten und ihre
Selbstverteidigung sind den Herrschenden eine Bedrohung.

Solidarität sichtbar machen:

Mittlerweile
wurde eine Anklageerhebung angekündigt und auch schon ein Termin für
eine Verhandlung festgesetzt. Am 9. März 2020 findet dann der
Prozess vor dem Amtsgericht in Lüneburg statt.

Wir rufen zu einer solidarischen Begleitung auf und wollen verdeutlichen, dass wir uns unsere Symbole nicht verbieten lassen.

Montag, 9. März 2020

10 Uhr

Amtsgericht Lüneburg

Am Ochsenmarkt 3 (Marktplatz)

Solidarität zeigen:

Für
den Prozess in Lüneburg und mögliche Verhandlungen in höheren
Instanzen wird neben Solidarität auch viel Geld benötigt:

Solidaritätskonto:

Solidarität
(Kontoinhaber*in)

Volksbank
Lüneburger Heide

IBAN:
DE90 2406 0300 0125 3816 00

Stichwort: „Flagge zeigen“ (bitte angeben)

  • Antifaschistische Aktion Lüneburg / Uelzen
  • Antirepressionsgruppe Lüneburg

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