Der Prozess gegen den mutmaßlichen Nazi-Schmierer aus Wallstawe wird vom Oberlandesgericht Naumburg überprüft.
Salzwedel l Der Fall des 24-jährigen Wallstawers, der vom Landgericht Stendal wegen der Nazi-Schmierereien in der Nacht zum 3. Oktober 2013, zu acht Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und einer Geldstrafe von 1000 Euro verurteilt wurde, geht an das Oberlandesgericht in Naumburg. Dieses muss zunächst über die Revision entscheiden.
„Der Verteidiger hat die Begründung für seinen Revisionsantrag fristgerecht eingereicht. Die Begründung ging spätestens am 20. Juli bei uns ein“, erklärte Michael Steenbuck, Pressesprecher des Stendaler Landgerichts, auf Anfrage der Volksstimme. Nun habe die Staatsanwaltschaft Gelegenheit, ihre Sicht der Dinge zu schildern, bevor die Akte an das Oberlandesgericht geschickt wird.
Im Oktober 2015 hatte das Salzwedeler Amtsgericht den Angeklagten noch aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Doch weil die Staatsanwaltschaft das Urteil nicht akzeptieren wollte, musste sich der 24-Jährige im Mai in der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Stendal erneut dem Vorwurf stellen.
Das Schöffengericht war aufgrund mehrerer Indizien zu der Überzeugung gekommen, dass der Angeklagte die Innenstadt von Salzwedel im Oktober 2013 mit vielen Dutzend Hakenkreuzen und Nazi-Parolen überzogen hatte. Die Tat hatte bundesweit Aufsehen erregt.
Bei der Revision handelt es sich um ein Rechtsmittel, das grundsätzlich gegen Urteile der zweiten Instanz erhoben wird. Die Revision hat zum einen eine aufschiebende Wirkung zur Folge. Das heißt, das Urteil wird zunächst nicht wirksam. Die Revision ist – im Gegensatz zur Berufung – keine zweite Tatsacheninstanz.
Denn im Zuge der Revision wird das Urteil nur auf Verfahrens- und Rechtsfehler hin überprüft. Es müssen also keine weiteren Zeugen gehört werden.
Von Fabian Laaß
gefunden: http://www.volksstimme.de/lokal/salzwedel/nazi-schmiererei-prozess-wird-ueberprueft 26.07.2016