Klage gegen Demonstrationsverbot

Das Vorgehen der Kreisverwaltung gegen die Protestaktion am vergangenen Samstag, 4.4.2020, hat nun auch ein juristisches Nachspiel. Teilnehmer*innen der Protestaktion haben wegen des Versammlungsverbotes und des daraus resultierenden unangemessenen Polizeieinsatzes gegen die Kreisverwaltung Klage erhoben. Beauftragt wurde Rechtsanwalt Nils Spörkel.

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