15.05.2023 – VON ROUVEN GROß Dannenberg. Das mutwillige Zerstören von Wahlplakaten ist in Deutschland strafbar, Sachbeschädigung heißt der Straftatbestand, wer dessen schuldig gesprochen wird, muss mit einer Geldstrafe oder bis zu zwei Jahren Gefängnis rechnen. Um ein solches Vergehen ging
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