Am Freitag trafen sich Vertreter der GNS mit Abgeordneten der Gartower CDU und der Gorlebener Wählergemeinschaft, um nichtöffentlich über aktuelle Fragen im Zusammenhang mit dem Zwischenlager in Gorleben zu reden. Grüne und UWG waren dazu nicht geladen. Pressevertreter ebenfalls nicht.
Wenn in einem Abfalllager mit schwach- und mittelradioaktiven Gebinden mehrfach angerostete Fässer gefunden werden, dann ist es wohl keine unangemessene Forderung, dass die Sicherheitsmaßnahmen dort überprüft und ggfls. verbessert werden. Wenn eben diese Fässer außerdem so eng gestellt sind, dass eine Sichtkontrolle der Fässer gar nicht möglich ist, dann erscheint es ebenso sinnvoll, dass diese Fässer umgestellt werden. Beide Forderungen hatte Umweltminister Stefan Wenzel im Frühjahr der Gesellschaft für Nuklearservice (GNS) als Betreiberin des Gorlebener Abfalllagers zur Auflage gemacht.
Doch die GNS klagte gegen diese Anordnung und begründete diesen Schritt Mitte Juli lapidar damit, dass die Lagerung der schwach- und mittelradioaktiven Gebinde im Abfalllager „streng nach den streng nach den gesetzlichen Vorgaben sowie im Rahmen der uneingeschränkt gültigen Genehmigung vorgenommen würden, gibt es bis heute keine tieferen Begründungen, warum die GNS sich gegen die ministerielle Anordnung wehrt. „Die vom Ministerium nun verfügten Maßnahmen führen in keiner Weise zu einer tatsächlichen Verbesserung der Sicherheit der Zwischenlagerung, bedeuten jedoch eine unnötige zusätzliche Dosisbelastung für unser Betriebspersonal. Dies widerspricht dem Minimierungsgebot im Strahlenschutz, weswegen wir schon aufgrund der Fürsorgepflicht für unsere Mitarbeiter dagegen vorgehen müssen,“ hatte Dr. Hannes Wimmer (GNS) bei Klageeinreichung ergänzt.
Details gehen die Öffentlichkeit nichts an?
Bis heute erfuhr die Öffentlichkeit nichts über die inhaltlichen Gründe der GNS für die Klage, obwohl die ausführliche Klagebegründung bereits am 7. September beim Verwaltungsgericht Lüneburg eingereicht worden war. Nachfragen zur detaillierten Begründung liefen bei der GNS-Pressestelle in Gorleben mehrfach ins Leere. Entweder war Pressesprecher Jürgen Auer in Urlaub oder mit einer Besuchergruppe unterwegs. Als es endlich gelang, ihn zu erreichen, erklärte Auer, dass „außer der Begründung bei Klageeinreichung“ (siehe oben) nichts Neues in der Klagebegründung stünde – weswegen es keinen Grund gäbe, sie zu veröffentlichen. Auer kündigte zwar eine zusammenfassende Pressemitteilung zu dem Thema an – aber auch diese blieb bis heute aus.
Parallel dazu versuchten Grünen-Abgeordnete im Gartower Samtgemeinderat, zu erreichen, dass die GNS vor dem Rat Auskunft über die Klagebegründung gibt. Ergebnis: Per Zufall erfuhren die Grünen, dass sich die Gartower CDU-Fraktion und die Gorlebener Wählergemeinschaft (ebenfalls Gorlebenfreundlich) zu einem Gespräch mit der GNS in Gorleben treffen. Der Grüne Abgeordnete in Gorleben, der „aus Versehen“ mit eingeladen worden war, wurde wieder ausgeladen. Die Anfrage von wnet, an der „Besprechung“ als Pressevertreterin teilnehmen zu dürfen, wurde vom GNS-Sprecher negativ beschieden.
Während das GNS-CDU-/Wählergemeinschafts-Treffen am vergangenen Freitag stattfand, wurde eine Vorstellung durch die GNS beim Samtgemeinderat dagegen erst für den 28. November angekündigt.
Interessant die Ansichten der Beteiligten über das Wesen des Treffens in Gorleben:
GNS-Sprecher Jürgen Auer: „Wir sind von den Fraktionen (CDU- und Wählergemeinschaft) um dieses Gespräch gebeten worden. Deswegen haben wir kein Recht, Außenstehende zu dem Termin zuzulassen.“
Ratsmitglied Matthias Hennings: „Das war ein ganz normales Treffen, wie wir es alljährlich abhalten. Etwas Besonderes hat dort nicht stattgefunden.“
Ratsmitglied Karsten Sander: „Das war eine ganz normale Fraktionssitzung.“
Über die Inhalte des Gesprächs äußerte sich natürlich niemand.
Wenn dieses Treffen so „normal“ war und dort „nichts Besonderes“ stattgefunden hat, warum wurde es dann als nichtöffentliche Besprechung deklariert? Warum durfte nicht einmal ein/e Pressevertreter/in daran teilnehmen? Wenn es keine Absicht der Beteiligten war, die Inhalte des Treffens geheim zu halten, so war es mindestens ungeschickt, in so einer sensiblen Angelegenheit wie der Lagerung von Atommüll sich derart geheimnisvoll zu geben.
Die maroden Fässer im Abfalllager Gorleben werden bis Ende nächsten Jahres sowieso aus Gorleben abtransportiert sein – womit sich das Thema der Auseinandersetzung erledigt hat. Das Vertrauen in die Glaubwürdigkeit von GNS und CDU-/Wählergemeinschaftsabgeordneten wird aber durch eine derart fragwürdige Informationspolitik erneut erschüttert. Zeichen für einen veränderten Umgang mit Transparenz und Öffentlichkeitsbeteiligung sind darin nicht zu erkennen.
PS: Verfahren vor dem Verwaltungsgericht, die keine Eilbedürftigkeit haben, dauern in der Regel ungefähr zwei Jahre. Die GNS hatte schon vor einiger Zeit mitgeteilt, dass die rund 2000 umstrittenen Fässer bis Mitte 2017 abtransportiert sein werden. Bis zu einer Gerichtsentscheidung ist also der Grund für die Klage nicht mehr vorhanden. Ein Schelm, wer denkt, dass die GNS nur auf Verzögerng setzt, um die Anordnung des Ministeriums nicht umsetzen zu müssen.
Foto / Angelika Blank: Rund 2000 sogenannte ERAM-Fässer mit schwach- bis mittelaktivem Müll stehen dicht gedrängt im Abfalllager Gorleben. Bis Mitte 2017 sollen sie abtransportiert sein.
von Angelika Blank
gefunden: http://wendland-net.de/post/die-gorlebener-art-transparenz-zu-schaffen-21703 23.10.2016