Nach jahrelangem Kampf gegen die Polizei- und Justizbehörden der BRD kann es nun auch ganz „offiziell“ nicht mehr geleugnet werden:
Oury Jalloh – Das war MORD!
Ein kurzer Überblick über die aktuellen Ereignisse:
Die zuständigen Staatsanwälte in Dessau eröffneten im Ergebnis der gutachterlichen Stellungnahmen zum Brandgutachten von Schmiedeberg (Sachsen) bereits am 14.04.2017 ein Ermittlungsverfahren wegen Mordes gegen konkret benannte Polizeibeamte. Dies geht aus den Ermittlungsakten hervor, die den Anwältinnen der Familie von Oury Jalloh erst letzte Woche zur Einsicht vorgelegt wurden.
Der Generalbundesanwalt – der seine Zuständigkeit im Ermittlungsverfahren bereits im Februar 2014 verweigert hatte – wurde über den neuen Ermittlungsstand entsprechend in Kenntnis gesetzt und konstatierte daraufhin, dass es aus höchststaatsanwaltlicher Sicht trotz allem „keine tatsächlichen Anhaltspunkte für eine Straftat zum Nachteil Oury Jalloh erkennbar“ seien.
Ende Mai entzieht Generalstaatsanwalt Jürgen Konrad dann der Staatsanwaltschaft Dessau die Mordermittlungen im Fall Oury Jalloh – angeblich wegen Überlastung und Personalmangel der Behörde. Die Staatsanwaltschaft Halle übernimmt dann die Akten Anfang Juni 2017 und stellt die
Ermittlungen mit Aktenvermerk zum 30.08.2017 ein. Die Begründung der Staatsanwaltschaft Halle:
„Nach sorgfältiger Prüfung der vorliegenden Erkenntnisse hat die Staatsanwaltschaft Halle die Ermittlungen zum Tod des Oury Jalloh eingestellt, weil das am 07.12.2012 von Amts wegen eingeleitete Verfahren keine ausreichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine Beteiligung Dritter an der Brandlegung ergeben hat und eine weitere Aufklärung nicht zu erwarten ist.“
Man entzieht hier also einer Staatsanwaltschaft, die nach über 12 Jahren endlich gegen konkrete Tatverdächtige wegen Mordes ermittelt den Ermittlungsauftrag und „überträgt“ die „weitere Bearbeitung des Todesermittlungsverfahrens Ouri Jallow“ der bisher unbeteiligten Staatsanwaltschaft, die den Fall dann nach nur 3 Monaten einstellt.
Im Rahmen der Befragung durch den Rechtsausschuss des Landtages Sachsen-Anhalt erläuterten Generalstaatsanwalt Konrad und die einstellende LOStÄ Geyer am 10. November 2017 den Ermittlungsgang und räumten ein, dass es zuerst der Generalbundesanwalt war, der weitere qualifizierte Ermittlungen im Fall ausgeschlossen hatte …
Schon seit dem ersten spendenfinanzierten Gutachten der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh – der Zweitautopsie des Leichnams mit CT des Knochenskelettes – spätestens aber seit dem Auftrag zur Erstellung eines Brandgutachtens im Jahre 2013, hat unsere Initiative mehr „tatsächliche Anhaltspunkte“ für den Mord an Oury Jalloh offengelegt, als der „Rechtsstaat“ in über 12 Jahren.
Die Perspektive der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh besteht in der zivilgesellschaftlichen Kraft zur Aufklärung von staatlichen Verbrechen jenseits einer Staatsraison, die die Ermittlungen im Fall von Beginn an kompromittiert und juristisch eingegrenzt hat, um die brutale Wahrheit unter keine Umständen eingestehen zu müssen: Oury Jalloh – das war Mord!
Die Wahrheit kommt nun Schritt für Schritt ans Licht der Öffentlichkeit!
Für die Arbeit unserer Unabhängigen Kommission zur Aufklärung der Todesumstände und der Vertuschung im Fall Oury Jalloh sind wir mehr denn je auf Eure solidarische und finanzielle Unterstützung angewiesen!
Touch ONE – Touch ALL!
Kein Vergeben – Kein Vergessen!
MORD ist MORD!