Lüchow. Von den 154 in Lüchow-Dannenberg lebenden Afghanen sind, anders als am Donnerstag berichtet, 67 im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis und acht im Besitz einer Niederlassungserlaubnis.
Die restlichen 79 haben eine Aufenthaltsgestattung, teilweise laufen noch die Prüfungen von Asylanträgen. Dieser Prozess kann mit einer Abschiebung enden. Die Kreisverwaltung betont zudem, dass bei keinem der betreffenden Afghanen eine Abschiebung unmittelbar bevorstehe. (bp)
gefunden: EJZ (8.7.2017)