as Bergen. Einstimmigkeit ist bei Gorleben-Themen im Kreistag schon eine echte Überraschung – wie zuletzt auch im Gartower Samtgemeinderat. Doch wenn es darum geht, dass das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) gesammeltes Wasser aus der Atommülldeponie Asse II bei Salzgitter per Lkw nach Gorleben transportieren lassen und von dort aus in die Elbe einleiten will, dann sind selbst CDU und AfD dagegen – frei nach dem Slogan der Anti-AKW-Bewegung: Atom-Wasser? Nein, danke!
Während der jüngsten Kreistagssitzung in Bergen machte Martin Donat (SOLI) seinen Kreistagskollegen sinngemäß deutlich: Der Vorschlag, den das BfS im Zusammenhang mit den Wassertransportplänen ins Spiel gebracht hatte, nämlich die Salzhalde des Erkundungsbergwerks nunmehr komplett abzudecken, sei durchaus vernünftig, auch ohne dass es die Asse-Transporte gebe. Denn allein durch die Abdeckung der Halde könnten die durch Niederschläge verursachten Laugenabflüsse verringert werden. Weniger Lauge in die Elbe zu leiten, bedeute auch, die Wasserqualität des Flusses zu verbessern. Obwohl solch eine Abdeckung des Salzberges längst Stand von Wissenschaft und Technik sei, werde es wohl noch sehr lange dauern, bis dies geschehe, befürchtet Donat. Umso nachdrücklicher forderte er: „Alle Einleitungen müssen gestoppt werden.“ Ohnehin sei es an der Zeit, das Haldensalz wieder in den Salzstock zurück zu bringen und ihn damit abschnittsweise zu verfüllen. Die einstimmig verfasste Stellungnahme des Kreistages wird nun an die Umweltministerien in Berlin und Hannover, ans BfS und ans niedersächsische Wirtschaftsministerium geschickt.
Einstimmig zum Handeln aufgefordert hat der Kreistag die Gesellschaft für Nuklearservice (GNS), das Problem der Rostfässer im Behälterlager in Gorleben genau aufzuklären und zu lösen. Bereits im Februar 2015 habe der Atomausschuss des Kreistages im Beisein von Vertretern des Niedersächsischen Umweltministeriums und der GNS gefordert, für die Überwachung des Lagers moderne Kameratechnik zu installieren. Umso verwunderter sei der Kreistag, dass die Rostfässer erst im Zusammenhang mit Umlagerungsarbeiten erkannt worden seien. Deswegen fordere der Kreistag einen Einlagerungsstopp, der so lange dauern müsse, bis Überwachungseinrichtungen nach dem Stand der Technik installiert worden seien. Offenbar müsse die Lagerkonzeption für die Atommüllfässer wegen der „gravierenden sicherheitsrelevanten Mängel“ überarbeitet werden.
Ebenfalls ohne Gegenstimmen, bei 25 Mal Ja und zahlreichen Enthaltungen hat der Kreistag eine Stellungnahme und Forderungen zum Abschluss der Arbeit der Endlager-Kommission abgegeben. In dem Papier wird festgestellt, dass die Kommission es versäumt habe, konstruktive Vorschläge für die derzeit dringlichsten Probleme bei der „Zwischenlagerung aller Arten radioaktiver Abfälle“ zu machen. Die betroffene Öffentlichkeit der bisherigen Zwischenlagerstandorte sei in den Arbeitsprozess nicht so eingebunden worden, dass sich daraus erkennbare Ergebnisse ablesen ließen. Die Kommission sei es schuldig geblieben, „konkrete Konzepte und Kriterien zur sicheren Aufbewahrung des Atommülls bis zur Inbetriebnahme eines Endlager“ vorzulegen. Das wiege umso schwerer, als bisher geltende Genehmigungen für Zwischenlager und Atommüllbehälterlager abliefen. Und auch der Aspekt „neuer Bedrohungsfaktoren“ sei nicht ausreichend behandelt worden.
Abgelehnt hat der Kreistag vor allem die Idee des Konzepts von „Zufallsbürgern für ein Nationales Begleitgremium“. Zur Begründung heißt es in der Stellungnahme: „Anstatt auf die seit Jahrzehnten gewachsene zivilgesellschaftliche Kompetenz der Anwohner von Atommülldeponien zurück zu greifen“, würde in der Endlagerfrage auf „willkürlich ausgewählte Unbeteiligte“ zurückgegriffen. Im diesem Zusammenhang fordert der Kreistag, die unabhängigen Bürger-Institutionen mit einem eigenem Budget, gesetzlich verankerten Rechten im Verfahren und einem Veto-Recht auszustatten. Martin Donat (SOLI) kommentierte: Alles das, was die Endlager-Kommission sich zur Öffentlichkeitsbeteiligung ausgedacht habe, sei geradezu „haarsträubend“.
gefunden ejz vom 28.12.2017