Neu Tramm: Streit zwischen Kulturverein und Kasernen-Eigentümer vor Gericht

Zank um einen Zaunbau

rg Neu Tramm/Dannenberg. Selten ist das Interesse an einem Verfahren am Dannenberger Amtsgericht so groß, dass der Platz in einem der Gerichtssälle nicht ausreicht. Erst recht nicht, wenn es sich nicht einmal um einen Strafprozess handelt, sondern schlicht um eine Anhörung im juristischen Vorfeld eines Zivilprozesses, bei der es um eine sogenannte Einstweilige Verfügung geht.

Die hat gestern vor dem Amtsgericht der Kulturverein Raum 2 aus Neu Tramm beantragt, und zwar gegen den Eigentümer des benachbarten Kasernengeländes, Holger Müller-Hauschildt und die ihm gehörende und mit der Verwaltung des Geländes beauftragte Firma „Wendländische Verwaltungsgesellschaft II Neu Tramm mbH“ (WVG). Weil diesem das Grundstück gehört, auf dem die Zuwegung zu dem Raum2-Gelände und den Raum 2-Gebäuden und -Räumen verläuft – und diese Zuwegung möchte Müller-Hauschildt mit einem Zaun abriegeln und die Straße selbst nutzen. Das, meinen die Raum2-Akteure, könnte das Ende des Kulturvereins bedeuten. Und der Zaunbau würde die Rechte derer, die auf dem Raum 2-Areal wohnen, beschneiden.

Rund 50 Interesierte hatten sich – nach einem Aufruf im Internet – am Dannenberger Amtsgericht eingefunden, um den Raum2-Vorstand um den Vorsitzenden Daniel Eppert zu unterstützen. Allerdings durften nur zwölf von ihnen in den Verhandlungssaal – aus Platzgründen. Dort erläuterte der Raum2-Vorsitzende Daniel Eppert, dass man beim Kauf des Grundstückes vor etwas mehr als einem Jahr keine Ahnung davon gehabt habe, dass der Weg auf dem Grundstück von Herrn Müller-Hauschildt liege. Das sei bei der Kaufvertragsunterzeichnung kein Thema gewesen. Als nun vor einigen Monaten ein Brief gekommen sei, in dem Müller-Hauschildt ankündigte, einen Zaun um sein Grundstück zu ziehen und damit nicht nur die bisherige Zuwegung zu kappen, sondern auch drei Wohnungen auf dem Areal quasi abzuschneiden, sei man „entsetzt gewesen“, so Eppert. Versuche, Gespräche mit dem Eigentümer zu führen, seien gescheitert, ein anberaumter Ortstermin mit Vertretern der Samtgemeinde und des Landkreises bleib ergebnislos, da statt Herrn Müller-Hauschildts oder eines Bevollmächtigten lediglich „ein Hausmeister“ erschienen sei, der weder Auskünfte geben konnte noch autorisiert gewesen wäre, Entscheidungen zu treffen, monierte Eppert. Daher nun der Antrag auf eine Einstweilige Verfügung um den Zaunbau zu verhindern.

Vor Gericht ließ sich Holger Müller-Hauschildt von dem Anwalt Frank Ley vertreten. Und der machte klar, dass sein Mandant angeboten habe, einen Teil eines anderen, ebenfalls an das Raum2-Areal angrenzende Grundstücks zur Verfügung stellen würde, um dort eine Zufahrt einzurichten. Ein Wegerecht für den Kulturverein komme für seinen Mandanten nicht in Frage, da das „einen erheblichen Eingriff in sein Eigentumsrecht darstellen würde“, so Ley. Auch eine Mediation, also der Versuch, eine gemeinsame Lösung zu finden, mache zum derzeitigen Stand des Verfahrens keinen Sinn: „So wie ich Herrn Müller-Hauschild kenne, würde er dem nicht zustimmen.“ Ob es einen konkreten Anlass für den Zaunbau gebe, wollte Richter Detlev Saffran wissen. „Nein“, antwortete der Anwalt. Aus einem Schreiben der WVG an die EJZ geht jedoch hervor, dass die „Fläche zur Realisierung bestehender Planungsmaßnahmen benötigt“ werde. Welche, dazu will sich die WVG nicht äußern. Doch noch etwas anderes macht man in dem Schreiben klar: „Mit dem jetzigen Kulturverein Raum 2 gab es ausnahmlos nur eines, und das war Ärger“, teilt Geschäftsführerin Christine Egermann mit.

Nicht zuletzt, weil auf dem Weg immer wieder Müll abgeladen worden sei, dort seien alte Autos und Wohnmobile abgestellt worden – ohne um eine Nutzungsgenehmigung zu fragen oder „auch nur geringes Mietentgeld“ anzubieten.

Über den Raum2-Antrag will das Gericht bis zum 26. Oktober entscheiden. Aufschiebende Wirkung hat das nun angeschobene Verfahren jedoch nicht: Wenn er will, kann Müller-Hauschild den Zaun jederzeit errichten lassen. Er müsste ihn halt wieder wegreißen, sollte das Gericht dem Antrag des Kulturvereins stattgeben.

gefunden: ejz (08.09.2016)