ejz Harlingen/Karlsruhe. Wenn sich Demonstranten rechtswidrig an einer Schienenblockade beteiligen, darf die Polizei sie nicht ohne Eischalten eines Richters in Gewahrsam nehmen.
Das hat das Bundesverfassungsgesetz in Karlsruhe entschieden. Damit muss das Landgericht Lüneburg eine Klage eines Castor-Gegners neu verhandeln, der Schmerzensgeld verlangte, nachdem er beim Castor-Transport 2011 ohne richterlichen Beschluss bei Harlingen in Gewahrsam genommen worden war. „Dieses Urteil erfüllt den Kläger, aber auch uns alle mit Genugtuung“, sagt Wolfgang Ehmke, Sprecher der BI Umweltschutz Lüchow-Dannenberg. Denn in der Regel bleibe das seiner Meinung nach „rechtswidrige Verhalten der Polizei folgenlos“, beheuptet er. Das Landgericht Lüneburg hatte die Klage zunächst abgewiesen, mit dem Hinweis, dass der Kläger durch sein rechtswidriges Verhalten bei jener Schienenblockade nahe Harlingen keinen Anspruch auf Schmerzensgeld habe.
gefunden: ejz (11.08.2016)