Zwischenlager-Gorleben-Betreiberin klagt gegen Auflagen der Atomaufsicht
gel Gorleben. Das Thema Gorleben wird einmal mehr zu einem Fall für das Verwaltungsgericht Lüneburg. Die Betreiberin des atomaren Zwischenlagers, die Gesellschaft für Nuklearservice (GNS), klagt gegen die vom Niedersächsischen Umweltministerium verfügten Auflagen für den Betrieb (EJZ berichtete).
Dabei geht es unter anderem um Überwachungskameras und eine neue Anordnung der eingelagerten schwach- und mittelradioaktiven Behälter, um sie optisch besser kontrollieren zu können. Unter anderem Rostfässer waren Anlass für diese Auflagen. Dr. Hannes Wimmer, Vorsitzender der GNS-Geschäftsführung, teilt mit: „Die Anordnung ist nicht gerechtfertigt, da die hierfür notwendigen Voraussetzungen nicht gegeben sind: Die Zwischenlagerung aller Abfallgebinde im Abfalllager Gorleben erfolgt streng nach den gesetzlichen Vorgaben sowie im Rahmen der uneingeschränkt gültigen Genehmigung.“ Die vom Ministerium nun verfügten Maßnahmen führen nach Ansicht der GNS „in keiner Weise zu einer tatsächlichen Verbesserung der Sicherheit der Zwischenlagerung, bedeuten jedoch eine unnötige zusätzliche Dosisbelastung für unser Betriebspersonal. Dies widerspricht dem Minimierungsgebot im Strahlenschutz, weswegen wir schon aufgrund der Fürsorgepflicht für unsere Mitarbeiter dagegen vorgehen müssen“.
Die SOLI-Fraktion im Kreistag reagiert „empört“ auf diese Klage. Die GNS wolle „schlicht zusätzliche Anforderungen für eine effektive Überwachungsstrategie im Fasslager Gorleben vermeiden“, meint Fraktionssprecher Kurt Herzog. Die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg fordert die GNS auf, die notwendigen Maßnahmen endlich umzusetzen.
gefunden: ejz (12.07.2016)