Umweltministerium will auch in Gorleben Fässer mit Kameras kontrollieren lassen
Kameras sollen künftig dafür sorgen, dass im Gorlebener Lager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle alle Behälter kontrolliert werden und nicht nur, wie bisher, die in den vorderen Reihen. Das hat der Atomausschuss des Kreistages von einem Vertreter des niedersächsischen Umweltministeriums erfahren.
fk Lüchow. Die Entdeckung von rostigen Fässern und nassen Stellen im Lager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle, dem Fasslager in Gorleben, hat Folgen. Vor zwei Jahren waren die Befunde bei einer Begehung durch die Aufsicht festgestellt worden.
Damals wurden als Sofortmaßnahmen Lüftungsöffnungen geschlossen und die Raumluft intensiver überwacht. Jetzt hat das niedersächsische Umweltministerium (NMU) weitergehende Anweisungen erteilt. Damit sollen die Behälter, die in dem Lager liegen, in Zukunft besser überwacht werden. Stichproben oder eine nur teilweise Kontrolle der Fässer soll nicht mehr ausreichend sein. Das erfuhr der Atomausschuss des Kreistages bei seiner Sitzung am Mittwoch von NMU-Vertreter Joachim Bluth.
Danach muss die GNS eine Liste erstellen, die alle relevanten Änderungen im Lager in den vergangenen zehn Jahren enthält. Mit dem Einbau einer Klimaanlage soll die Bildung von Kondenswasser und Feuchtigkeit verhindert werden. Bisher sei die GNS der Ansicht gewesen, dass es bei einigen Behältertypen keiner Vorsorge bedarf, weil sie Korrosionsschutz trügen, erläutert das NMU auf Anfrage. Das Ministerium sei da anderer Ansicht.
Auf jeden Fall ist die GNS bereit, in Zukunft alle Fässer in die Inspektion einzubeziehen. Das war in der Vergangenheit schon durch die Anordnung der Fässer nicht möglich. Man begnügte sich mit der Inspektion von zugänglichen Behältern. Kritiker hatten in früheren Ausschusssitzungen bemängelt, dass die Behälter in den hinteren Reihen nicht zugänglich seien und deshalb auch nicht kontrolliert werden konnten. In Zukunft soll ein Kamerasystem die Überwachung ergänzen, das auch in bisher unzugängliche Ecken kommt.
Man sei seit Monaten mit der GNS im Clinch gewesen, heißt es im Umweltministerium. Die Betreiberfirma hat in der Zwischenzeit periodische Zwischenprüfungen zugesagt und einen ersten solchen Prüfungsbericht abgegeben. Das Ministerium drängt vor allem darauf, dass die „visuellen Inspektionen“ für alle Gebinde im Lager intensiviert werden. Alle vorhandenen und die noch hinzu kommenden Gebinde sollen so qualifiziert werden, dass sie für eine längerfristige Zwischenlagerung reichen und für ein Endlager geeignet sind. Das Abfallbehälterlager in Gorleben soll nach diesem Zeitpunkt nach und nach geräumt werden, heißt es beim NMU.
Das Ministerium werde alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um die geforderten Maßnahmen notfalls auch gegen den Willen der Betreiber durchzusetzen. Klimaanlagen und Kameras seien schließlich keine Hexerei, heißt es im Ministerium. Wenn den Anforderungen der Aufsichtsbehörde entsprochen wird, könnten auch weitere Einlagerungen, etwa aus Grohnde und dem AKW Unterweser, genehmigt werden.
Das Thema Katastrophenschutz rund um die Atomanlagen in Gorleben beschäftigt die Kommunalpolitik seit Jahrzehnten. Bisher gab es nach Ansicht der Kreisverwaltung keine rechtliche Grundlage, extra wegen dieser Anlagen einen besonderen Kastrophenschutzplan, einen Sonderplan Atom, zu entwickeln. Immer wieder wurde von der Landesregierung auf allgemeine Vorschriften verwiesen. Die Diskussion um den Katastrophenschutz bei Atomanlagen sollte offenbar vermieden werden.
Das könnte sich jetzt ändern. Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt zur Änderung des niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes. Der Landkreis wurde zu einer Stellungnahme aufgefordert, die von der Verwaltung auch abgegeben wurde. Die Neuregelung betreffe den Landkreis Lüchow-Dannenberg wegen der atomaren Anlagen in Gorleben, stellt der erste Kreisrat Claudius Teske darin fest. Bisher habe die gesetzliche Grundlage für einen Notfallplan gefehlt. Dieser sei jedoch unerlässlich, „es sei denn, man stehe auf dem Standpunkt, das atomare Zwischenlager ist gegen alle Gefahren von außen und innen gewappnet“, stellt Teske fest. Doch das werde selbst im NMU nicht so gesehen.
Der Landkreis begrüße deshalb die vorgesehene Neuregelung. Schließlich könnten im Schadensfall die Ressourcen und die Regelungsmöglichkeiten eines einzelnen Landkreises schnell aufgebraucht sein. Mit der geplanten Neuregelung könnten bürokratische Hindernisse abgebaut werden, heißt es in der Stellungnahme des Landkreises zum Gesetzentwurf. Manfred Elsner vom Fachdienst Ordnung erwartet, dass auch der Kreistag noch eine Resolution zum Gesetzentwurf verabschiedet.
gefunden: EJZ 24.5.2016