tl Celle/Gorleben. Das Oberlandesgericht Celle hat am Donnerstag die Berufung eines Klägers zurückgewiesen, der während einer Protestaktion gegen den Castortransport am 9. November 2010 von einem Baum gestürzt ist und sich verletzt hat. Der Kläger wollte gemeinsam mit weiteren Männern möglichst nah an der Transportstrecke ein Transparent aufhängen. Als Polizeikräfte auf die Gruppe aufmerksam wurden, kletterte unter anderem der Kläger ohne Sicherung eine Kiefer empor, um den Polizeibeamten zu entkommen. Aus etwa vier Metern Höhe stürzte er ab. Er brach sich dabei einen Wirbelkörper.
Der Gestürzte wollte Schadenersatz und Schmerzensgeld haben, war damit aber bereits in erster Instanz unterlegen. Diese Entscheidung hat das Oberlandesgericht mit dem nun verkündeten Urteil bestätigt. Der Kläger sei den von ihm zu erbringenden, erforderlichen Beweis schuldig geblieben, dass Reizgas gegen ihn eingesetzt wurde und dass dieser gezielte Einsatz ursächlich für seinen Sturz gewesen sei.
insofern stünde nun nicht nur Aussage gegen Aussage. Hinzu komme, dass der Kläger den Baum schnell und ohne Sicherung hochgeklettert sei. Deshalb könne das Gericht nicht ausschließen, dass der Kläger aus Unachtsamkeit ohne Fremdeinwirkung den Halt verloren habe. Gegen das Urteil ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof möglich.
gefunden in EJZ, 08.04.2016