Volksverhetzung: Haftstrafe für AfD-Mitglied

Für einen Gewaltaufruf bei Facebook verurteilt das Amtsgericht Gardelegen René A. zu sechs Monaten auf Bewährung.

Gardelegen l Was für eine Woche für André Poggenburg: Am Sonntag zieht er mit seiner Partei triumphal in den Landtag ein – am Freitag steht er vor dem Amtsgericht Gardelegen, als Zeuge vorgeladen im Prozess gegen einen Parteifreund. Es geht um Volksverhetzung. Im zerknitterten braunen Anzug kommt Poggenburg eine Viertelstunde zu spät, „der Stau“, sagt er, dadurch erspart er sich aber auch die Begrüßung des Angeklagten, seines Parteifreunds René A.

„Sie sind von Beruf …?“, fragt Richter Axel Bormann. „Im Grunde genommen Berufspolitiker“, sagt Poggenburg, ein Lächeln huscht über sein Gesicht.

Im Prozess geht es darum, ob A. am 5. Oktober 2015 mit einem Eintrag in einer AfD-Facebook-Gruppe zum Hass aufgestachelt hat. So lautet die Anklage – doch der Prozess erhellt zugleich, was für Menschen es sind, die sich von der Flüchtlingspolitik der AfD angesprochen und möglicherweise ermuntert fühlen, noch radikaler als die Parteispitze zu agieren.

Der 43-jährige Angeklagte ist arbeitslos, verschuldet, in Privatinsolvenz. Das kurzärmelige bordeauxfarbene Hemd spannt, wenn er seine mächtigen Arme verschränkt. Der Klötzer verteidigt sich selbst. Die Strategie: Soll das Gericht doch erst mal beweisen, dass der Facebook-Nutzer René A. mit dem Angeklagten René A. identisch ist.

Poggenburg, das stellt der Richter bald fest, kann den eindeutigen Beweis nicht liefern. Ob er A. nach dessen Facebook-Eintrag nicht angerufen habe, will der Richter wissen. „Ich habe ihn um seine Telefonnummer gefragt, aber ich habe sie nicht bekommen“, sagt Poggenburg. „Und als Landesvorsitzender kriegt man die nicht raus?“, fragt A. spöttisch. Die beiden sind heute verfeindet, ein Ausschlussverfahren gegen A. liegt derzeit in Berlin.

Ein Überraschungszeuge bringt schließlich die Verteidigung zum Einsturz. Stephan Namendorf, Chef der AfD Altmark West, sagt aus: A. sei zweifelsfrei Autor des Eintrags, er habe das ihm gegenüber nie abgestritten und sogar noch bekräftigt. „Er sagte, man müsste sich eigentlich zusammenrotten, nach Berlin fahren und das Problem lösen.“ Damit sei eindeutig Gewaltausübung gemeint gewesen.

Ist die Aussage des AfD-Kreisvorsitzenden überzeugend? Der Angeklagte versucht, durch Nachfragen Zweifel zu säen. Namendorf muss einräumen, dass er selbst vom AfD-Landesschiedsgericht seines Postens enthoben wurde. Nun ja, die Präsidentin des Landesschiedsgerichts sei zum Zeitpunkt der Entscheidung gesundheitlich angeschlagen gewesen, erzählt Namendorf dem erstaunten Richter. Heute ist das Schiedsgremium anders besetzt – und prompt hat es den Kreisvorsitzenden wieder ins Amt eingesetzt.

Staatsanwältin Heike Konschake ist nach zweistündiger Verhandlung von der Schuld des Angeklagten überzeugt. Sie verlangt eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung – der ursprüngliche Strafbefehl, gegen den sich der Angeklagte gewehrt hatte, sah lediglich eine Geldstrafe vor.

A. bestreitet am Ende nicht mehr, dass er den Gewaltaufruf selbst formuliert hat. Dieser richte sich aber nicht gegen Flüchtlinge, betont er, „sondern gegen die Regierung, die dieses Chaos zu verantworten hat“. Wo Unrecht zu Recht werde, sei Widerstand Pflicht, sagt A. pathetisch.

Mit freier Meinungsäußerung, widerspricht Richter Bormann, habe das aber nichts zu tun. Sein Urteil: Sechs Monate auf Bewährung, dazu eine Buße von 400 Euro an den Förderverein Buchenwald. A. wartet die Begründung nicht ab, türenschlagend verlässt er den Saal.

Bei der Aufnahme neuer Mitglieder, sagt AfD-Landeschef Poggenburg anschließend auf dem Gerichtsflur, sei die Partei heute sehr viel vorsichtiger.

Von Hagen Eichler

Bildunterschrift: André Poggenburg vor dem Gerichtssaal. Foto: Hagen Eichler

gefunden in: Volksstimme 19.03.2016