PM: 2. Maststall in Teplingen beantragt!

Pressemitteilung 16.06.2016

Die IgiT – Initiative gegen industrielle Tierhaltung e.V. kritisiert das Vorgehen bei der geplanten Erweiterung der Hähnchenmastanlage in Teplingen: Vor fünf Jahren wurde dort eine Mastanlage errichtet, und zwar für 39.900 Tiere, weil ab 40.000 Tieren ein aufwändigeres Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung angestanden hätte.

Nun soll die Tierzahl auf knapp 80.000 verdoppelt werden – und das wiederum, ohne die Anwohner und anerkannte Naturschutzverbände offiziell zu beteiligen. „Die Betroffenen bekommen in der Zeitung die Einschätzung eines Bürgermeisters serviert, die ganzen Befürchtungen, die beim Bau der ersten Anlage laut wurden, hätten sich nicht bestätigt. Gleichzeitig erfahren sie, dass es keine Beteiligung der Öffentlichkeit geben wird, sie also gar nicht nach ihren Erfahrungen und Bedenken gefragt werden“, kritisiert Maren Ramm vom IgiT-Vorstand. „Der Antragsteller sollte eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchführen lassen und Bürgern wie Naturschutzverbänden ermöglichen, ihre Rechte zu wahren und Argumente einzubringen. Ansonsten entsteht der Eindruck, man wolle durchs Hintertürchen mal eben die Kapazität der Anlage verdoppeln.“ Der Bau der ersten Anlage habe bereits zu erheblicher Kritik und Konflikten geführt, deshalb seien Transparenz und Beteiligung dringend notwendig. Krankmachende Keime, Verkehr und Geruchsbelästigung seien nur einige Beispiele für die vielfältigen Befürchtungen von Anwohnern in Bezug auf die Vergrößerung der Mastanlage. Ein weiterer Kritikpunkt der IgiT ist das Unterlassen einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) mit dem Argument, schädliche Auswirkungen auf die Umwelt seien nicht zu erwarten. Weder für den Bau der ersten Mastanlage, noch für den der dazugehörigen Biogasanlage sei erfasst worden, welche Schutzgüter in der Umgebung bestehen. Vogelkundler hätten jedoch immer wieder z.B. den Ortolan und andere streng geschützte Vögel in der Umgebung ausgemacht. Mit knapp 80.000 Tieren bewege man sich zudem sehr dicht an der Grenze von 85.000 Hühnern, ab der eine UVP sogar verpflichtend sei. Die Behörde sollte dringend eine UVP einfordern, um endlich Klarheit zu schaffen, ob tatsächlich keine Schädigung der Umwelt zu erwarten sei, so die IgiT.

gefunden am 16.06. auf http://www.igit.lindenweg.info/index.php/32-pm-2-maststall-in-teplingen-beantragt