Nazi-Parolen: 24-Jähriger vom Landgericht Stendal verurteilt

Stendal. Das Landgericht hat gestern einen 24-jährigen Salzwedeler zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten und einer Geldstrafe von 1000 Euro verurteilt.

Er war angeklagt, im Oktober 2013 mit drei Mittätern an rund 45 Orten in Salzwedel rechtsextreme Schriftzüge und Symbole auf Hauswände und Schaufenster gesprüht zu haben.

Sachbeschädigung, Verwenden von Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation sowie Verwenden von Propagandamitteln einer nationalsozialistischen Organisation – so lauteten die Vorwürfe auf Juristendeutsch. Mit der Strafe entsprach der Vorsitzende Richter Gundolf Rüge den Forderungen der Staatsanwaltschaft. „Bis zu drei Jahren Haft wären möglich gewesen“, informiert Gerichtssprecher Dr. Michael Steenbuck auf AZ-Anfrage, „andersherum hätte er mit einer Geldstrafe davonkommen können, aber das hat der Richter von vornherein ausgeschlossen.“ Das Jugend-Schöffengericht des Amtsgerichtes Salzwedel hatte den Angeklagten in erster Instanz freigesprochen. Die Stendaler Staatsanwaltschaft hatte dagegen Berufung eingelegt.

Es war ein reiner Indizienprozess, so Steenbuck. „Die Kammer hat die Indizien aber anders ausgewertet als das Amtsgericht.“ Vor allem die Tatsache, dass das Auto des Angeklagten – eine Limousine der Marke Skoda – von mehreren Zeugen unabhängig beobachtet wurde, hätte den Angeklagten belastet. Zudem wurde eine „Whatsapp“-Konversation verlesen, in der ein Mittäter in der Wohnung des Angeklagten zum Verbrennen von Quittungen aufgefordert wurde. Der Angeklagte kann das Urteil anfechten.

Von Mike Höpfner

gefunden: http://www.az-online.de/altmark/stendal/nazi-parolen-24-jaehriger-landgericht-stendal-verurteilt-6372230.html 04.05.16

zum selben Thema: http://www.volksstimme.de/sachsen-anhalt/20160504/gerichtsurteil-acht-monate-fuer-salzwedeler-nazi-schmierer